Wozu dienen weitere Windräder –
denn der Stromerzeugung dienen sie nicht!
Aufgrund der Energiewende versucht Deutschland auf fossilfreie Stromerzeugung umzustellen. Dabei stoßen wir gerade bei den alternativen Energien an deren Grenzen.
Da der Wind nicht immer weht kann nur ein Teil des Stromes aus Windenergie erzeugt werden. Es kann damit also auch nur eine bestimmte Menge and Windenergieanlagen einen sinnvollen Beitrag leisten.
Hier wollen wir einmal anhand verschiedener Blickwinkel aufzeigen, dass diese Menge bereits überschritten wurde und ein weiterer Zubau damit keinen weiteren Nutzen bringt.
1.) Der Zubau seit 2020 im Vergleich zur Produktion, also dem Nutzen, zeigt deutlich auf, dass weitere Windenergieanlagen nicht mehr zur Stromerzeugung beitragen.

2.) Leistungssteigerung der Windenergieanlagen im letzten Jahrzehnt
Während die Neuinstallationen an Land vor 10 Jahren noch bei 3 MW lagen, sind heutige Anlagen bei über 7 MW angelangt.
So ist das gesetzliche Ziel von 140.000 MW im Jahr 2040 doppelt so schnell und mit halb so viel Anlagen zu erreichen zu erreichen wie noch vor zehn Jahren.
3.) Halb so viele Anlagen benötigen auch weniger Platz, so dass wir heute an einem Punkt angekommen sind, wo eine Leistungssteigerung durch erneuern, dem sogenannten Repowering, vollkommen ausreichend ist. Es müssen somit also keine neuen Gebiete für Windenergie erschlossen werden.
4.) Bei den Gesetzentwürfen unserer heutigen Gesetze zur Energiewende wurde von höheren Bedarfen ausgegangen, als wir sie heute tatsächlich haben. Dadurch stehen heute bereits mehr Windenergieanlagen als benötigt werden, wie die Grafik aus Punkt 1 bereits aufzeigt.
Diese Gesetze sind also nicht mehr zielführend und müssen dringend angepasst werden.
5.) Auch haben sich die Bundesländer in der Vergangenheit nicht an die Vorgaben des WindBG gehalten, sodass ein Ungleichgewicht der Energieversorgung durch Windenergie entstanden ist und wir dadurch mehr Stromleitungen als geplant benötigen, wie folgende Tabelle zeigt:

Deshalb kann das WindBG und damit auch die Privilegierung in § 35 BauBG komplett gestrichen werden gestrichen werden, zumal:
6.) Wir benötigen nicht mehr 2% der Fläche, sondern nur noch 0,64%. Bereits 2022 wurde schon darauf hingewiesen, dass bereits 0,8% der Fläche mit Windenergieanlagen belegt ist, so dass auch hier deutlich zu sehen ist, dass weitere neue Flächen nicht nötig sind.